Behandlungskosten
Für neue Patienten biete ich ein 15-minütiges Gratis-Telefonat an
Honorar
Mein Honorar orientiert sich an den Höchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) und richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand für die Erbringung der jeweiligen Leistung. Mein Stundensatz beträgt 80,00 EUR bzw. pro angfangene Viertelstunde 20,00 EUR. In Rechnung gestellt werden alle von mir erbachten Leistungen, abgerechnet werden:
Erstanamnese: 90 bis 120 Minuten
Folgebehandlungen: 60 Minuten
(Video)Telefonate und Emailbearbeitung: Zeitaufwand unterschiedlich, Abrechnung pro angefangene Viertelstunde
Hausbesuche: Zeitaufwand für die jeweilige Behandlung (s. o.) zzgl. benötigte Zeit für Hin- und Rückfahrt, zzgl. Kilometerpauschale von 0,50 EUR pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt
Außerhalb der Praxiszeiten erbrachte Leistungen: werktags zzgl 20% des Honorars, an Sonn- und Feiertagen zzgl. 100% des Honorars
Laborkosten: werden vom Labor selbst in Rechnung gestellt
Abrechnung I Zahlung
Die Abrechnung eines Termins erfolgt jeweils am Ende der Sitzung, die Zahlung direkt in der Praxis per Bar- oder Kartenzahlung. Berechnet wird die tatsächlich benötigte Zeit. Sie erhalten eine Rechnung/Quittung mit Diagnose und den Ziffern des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) sowie einer Leistungsbeschreibung. Die Übermittlung der Rechnung erfolgt auf elektronischem Wege unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für Heilpraktikerbehandlungen. Privat- und Zusatzversicherte sowie Beihilfeberechtigte können – je nach Tarif – die Rechnungen u. U. ganz oder teilweise erstattet bekommen. Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung über die Erstattungsbedingungen Ihrer Versicherung. Bitte beachten Sie, dass ich eine Rechnung nicht am Erstattungsverhalten Ihrer Versicherung/Beihilfe ausrichten kann.
Verspätung I Terminversäumnis
Termine werden für ein bestimmtes Datum, eine bestimmte Uhrzeit und eine bestimmte Dauer vereinbart und gelten als verbindlich. Bei Verspätungen wird trotzdem der gesamte Termin abgerechnet. Für Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 75% des eigentlichen Honorars fällig. Mit der Vereinbarung eines Termins zur Behandlung in meiner Praxis kommt bereits ein Behandlungsvertrag zustande ("schlüssiges Verhalten"). Mit einer Terminvereinbarung stimmen Sie den o.g. Honorar und Zahlungsmodalitäten uneingeschränkt zu.